Tat-Ort II - "Notweg" Pitztal; Format: 21 x 28,4 cm, 2007, 74 Seiten, zahlreiche Farbabbildungen. Niedriger Bestand - auf Anfrage
Die Vorgänge rund um die Errichtung des Notweges im inneren Pitztal haben in den letzten Tagen einen neuen negativen Höhepunkt erreicht. Sukzessive hat man in den letzten 10 Jahren seitens der Tiroler Landespolitik mit der Aufweichung des Gletscherschutzes, dem Beschluss eines Raumordnungsprogrammes Gletscher, das Ignorieren des Moränenschutzes, die Umgehung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), usw. Fakten geschaffen und Gesetze gebogen, die schlussendlich zur Realisierung des Notweges geführt haben. Trotz mehrfacher Proteste durch den Oesterreichischen Alpenverein, das Griestal vor technischen Erschließungen frei zu halten und dem Alpintourismus (Via Alpina, Braunschweiger Hütte, usw.) den Vorzug einzuräumen, blieb von der Tiroler Landespolitik ungehört. Die Schäden durch den Bau des Notweges im Griestal sind enorm und haben tiefe Wunden hinterlassen. Das Blatt schien sich im Sommer 2007 plötzlich doch zugunsten des Naturschutzes zu wenden, indem der Unabhängige Umweltsenat in Wien nachträglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Notweg verlangte. Alle bis dato gültigen Bescheide mussten deshalb vom Land Tirol für ungültig erklärt werden. Damit existierte der Notweg offiziell nicht mehr. Anstatt aber eine UVP durchzuführen, suchte das Land Tirol in weiterer Folge gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eine neue Hintertür, um diesen Notweg unter allen Umständen legalisieren zu können und erteilte schlussendlich dem Tiroler Landesumweltanwalt dahingehend eine Weisung, weitere Schritte in der Causa Notweg Pitztal zu unterlassen. Diese Vorgangsweise der Tiroler Landespolitik ist demokratiepolitisch äußerst bedenklich und zeigt auf, dass Gesetze bei Bedarf von der Politik einfach ausgehebelt werden. Diese Vorgänge rund um den Notweg im Pitztal geben deshalb Anlass zur Sorge, dass weitere umstrittene Erschließungsprojekte auf diese Art und Weise genehmigt werden.
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