Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bundesländer-Regelungen: regionale Maßnahmen
FFP2-Maskenpflicht:
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
Eine Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in anderen Settings ist bei steigenden Fallzahlen möglich.
3-G-Regel:
3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher*innen, Mitarbeiter*innen und Dienstleister*innen in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings erbracht werden.
Es gilt ab sofort wieder auf Alpenvereinshütten in Österreich die aktuelle Hütten- und Tarifordnung, somit kehren wir zum entsprechenden Regelbetrieb zurück.
Dies bedeutet:
Wir verweisen wie bisher auch auf die aktuellen geltenden Regelungen der Regierung, welche unter www.sichere-gastfreundschaft.at laufend auf Stand gehalten werden.
Die aktuelle Bundesverordnung finden Sie hier: aktuelle Verordnung
(Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt.)
Achtung: Wir bemühen uns, die aktuellen Regelungen hier korrekt wiederzugeben. Dennoch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte bei Unklarheiten direkt in den aktuell geltenden Verordnungen nachlesen. Weitere Informationen finden Sie auf diesen Seiten:
Für besonders betroffene Betriebe wurde die Sonderregelung bezüglich einer 100 % Beihilfenhöhe bis 31.3.2022 verlängert.
Alle Informationen hier: Kurzarbeit
Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit Zuschüssen (Details auf npo-fonds.at).
NPO-Fonds: Einreichungen für Q4/21 ab 21.2. möglich
Der für gemeinnützige Einrichtungen (z.B. Sportvereine) geschaffene NPO-Fonds unterstützt weiterhin Organisationen, die mit COVID-19-bedingten Einbußen zu kämpfen haben. Der Fonds wurde bis inkl. 1. Quartal 2022 verlängert. Die Antragstellung für das 4. Quartal 2021 ist ab 21.2.22 bis 30.4.22 möglich.
Die Anträge können Sie über antrag.npo-fonds.at stellen.
Der Unterstützungsfonds im Überblick (PDF)
Gemeinnützige Vereine aus Branchen, die vom Lockdown besonders betroffen sind, wie z. B. Sport- oder Kulturvereine, weil sie behördlich geschlossen wurden, können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sog. "Lockdown-Zuschuss" beantragen.
COVID-19 heißt die Atemwegserkrankung, die aufgrund des neuartigen Virus SARS-CoV-2 ausbrechen kann. Die Symptome sind Fieber, Husten und Abgeschlagenheit, zum Teil auch Atemprobleme, Hals-, Kopf- und Gliederschmerzen.
Quelle: Bundesministerium
Präventionsmaßnahmen – wie kann ich mich schützen?
Einer Ansteckung kann durch einfache Maßnahmen vorgebeugt werden (die aufgrund der Grippewelle ohnehin empfehlenswert sind):
Wo gibt es aktuelle Informationen?
Wir empfehlen allen Sektionen, die (teils freiwilligen) Regierungsmaßnahmen zu respektieren und einzuhalten. Informieren Sie sich regelmäßig auf diesen Seiten über weitere Maßnahmen:
Corona-Ampel
Auf der Karte der Corona-Ampel sehen Sie die Risikoeinschätzung für Österreich.